Corona verunsichert die Menschheit – die Event-Branche ist vermutlich gemeinsam mit der Bar-/Gastronomie-Szene der größte betroffene Bereich. Mich nicht ausgenommen.

Die Einnahmen sinken auf Null, die Ausgaben leider nicht. Viele Veranstalter sagen derzeit hektisch alle Events ab, auch, wenn noch garnicht klar ist, ob das zum gewählten Veranstaltungszeitpunkt überhaupt noch erforderlich sein wird.

Da ich immer wieder hektische Anfragen hierzu erhalte, nutze ich die Gelegenheit und stelle mein Vorgehen zu Corona-bedingten Absagen hier transparent zur Verfügung.

Buchungsabsage innerhalb der “Lockdown-Zeit”

Buchungen, die in einen Zeitraum fallen, in der die jeweilige Landesregierung die entsprechende Veranstaltung per Allgemeinverfügung untersagt hat, können unbürokratisch und kostenfrei storniert werden. Eine einfache Mail an mich genügt.

Fairplay

Die entsprechende Nachricht an mich erwarte ich direkt nach der Absage der Veranstaltung. Bleibt eine Nachricht aus oder erfolgt erst kurzfristig vor der eigentlich geplanten Veranstaltung, behalte ich mir die Rechnungsstellung im Rahmen des Schadenersatzes vor.

Buchungsabsage außerhalb der “Lockdown-Zeit”

Möchte ein Veranstalter von sich aus eine Veransaltung absagen, die zum Zeitpunkt der Absage noch nicht durch eine Allgemeinverfügung untersagt ist, so erfolgt diese Absage nur auf den Wunsch des Veranstalters. Sofern die Buchung bereits von mir bestätigt wurde, wird die vereinbarte Gage als Schadenersatz in Rechnung gestellt.

Nachträgliche Untersagung durch Allgemeinverfügung

Wird nach der Absage klar, dass die Veranstaltung durch eine neu erlassene Allgemeinverfügung ohnehin nicht hätte stattfinden dürfen, wird die Gage selbstverständlich erstattet.

Vorbeugende Verschiebung

Möchte ein Veranstalter die Veranstaltung von sich aus, also ohne das Vorliegen einer Allgemeinverfügung, die die Veranstaltung untersagt, verschieben, wird die vereinbarte Gage als Schadenersatz in Rechnung gestellt.

In diesem Fall biete ich jedoch an, dass ich in Höhe von 50% der vereinbarten Gage einen Gutschein ausstelle, den der Veranstalter dann bei einem neu gefundenen Termin für die verschobene Veranstaltung mit der Gage verrechnen kann.

Fairplay

Wichtig ist auch hierbei, dass der Veranstalter frühzeitig, also direkt nach der entsprechenden Entscheidung, Kontakt mit mir aufnimmt.

Bei Fragen stehe ich natürlich auch immer gern für ein Gespräch zur Verfügung. Einfach auf den bekannten Kontaktwegen melden 🙂